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07.07.2026
07.07.2026
28300 Amtsgericht München

Nachbar klagt erfolgreich gegen Beleuchtung zwischen 22:00 und 06.00 Uhr

07.07.2026Ein Nachbar muss Lichtimmissionen von der Zufahrt eines anderen Nachbarn in der Zeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr nicht hinnehmen. Er kann nicht darauf verwiesen werden, Rollläden anzubringen, um die Lichtimmissionen abzuwehren. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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