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25.09.2026
25.09.2026
28609 Verwaltungsgericht Berlin

Versprühen von Pfefferspray in der Schülertoilette führt zum sofortigen Unterrichts­ausschluss

25.09.2026Ein Schüler, der in der Schülertoilette Pfefferspray versprüht, darf für die Dauer von zehn Schultagen sofort vom Unterricht ausgeschlossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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