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17.09.2025
17.09.2025
27040 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Unwirksame außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist kann als ordentliche Kündigung gedeutet werden – Kündigungs­schutzklage bleibt ohne Erfolg

16.09.2025Bundesarbeits­gericht (2. Senat), Urteil vom 18.06.2025, Aktenzeichen 2 AZR    228/23 Leitsatz:  Erweist sich eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist als unwirksam, endet das Arbeitsverhältnis aber aufgrund einer durch Umdeutung gewonnenen ordentlichen Kündigung zum selben Termin, ist die Kündigungs­schutzklage insgesamt abzuweisen. Hintergrund und Sachverhalt: Das Bundesarbeits­gericht (BAG) hatte über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung mit Auslauffrist zu ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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