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17.05.2024
17.05.2024
13365 Landgericht Münster

Messie-Syndrom: Zustellen der Wohnung rechtfertigt ohne konkrete Gefährdung oder Störung keine Kündigung des Mietverhältnisses

29.01.2021Das Zustellen einer Wohnung durch den Mieter rechtfertigt ohne Vorliegen einer konkreten Gefährdung oder Störung nicht die Kündigung des Mietverhältnisses. Allein die in jeder Wohnnutzung liegende abstrakte Gefahr einer Schädigung begründet kein Kündigungsrecht. Dies hat das Landgericht Münster entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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