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02.11.2026
02.11.2026
28771 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Keine Geldentschädigung trotz rechtswidriger Weitergabe vertraulicher Chats – OLG Frankfurt verneint DSGVO-Anwendbarkeit und sieht auch keine ausreichend schwerwiegende Persönlich­keitsverletzung

02.11.2026Oberlandes­arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.11.2025, Aktenzeichen 6 U 361/24 Der Sachverhalt: Private Nachrichten nach einem Freundschaftsbruch Die Klägerin und die Beklagte waren gut befreundet und tauschten über WhatsApp vertrauliche Nachrichten aus. Darin ging es unter anderem um die berufliche Situation der Klägerin in einer Schönheits­arztpraxis, Konflikte am Arbeitsplatz sowie persönliche und gesundheitliche Themen. ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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