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16.09.2025
16.09.2025
27028 Finanzgericht Münster

Gemeinnützigkeit entfällt rückwirkend bei Verstoß gegen die Vermögensbindung

15.09.2025Bereits mit Urteil vom 29.November 2023 (Az. 13 K 1127/22 K) hat der 13. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass einer Stiftung die Gemeinnützigkeit rückwirkend zu versagen ist, wenn sie nach Auflösung aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation nicht mehr in der Lage ist, ihre gemeinnützigen Ziele zu verfolgen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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