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15.09.2026
15.09.2026
28559 Finanzgericht Düsseldorf

Realsplitting bereits im Trennungsjahr: Finazgericht Düsseldorf gewährt Sonderausgabenabzug bei Einzelveranlagung

15.09.2026Unterhaltszahlungen an die dauernd getrennt lebende Ehefrau sind bereits im Trennungsjahr als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG abzugsfähig, wenn Ehegatten die Möglichkeit der Einzelveranlagung wählen. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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