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16.09.2026
16.09.2026
28564 Rechtsanwalt Dr. Simon

Ermächtigung eines Medizinischen Behandlungszentrums nach § 119c SGB V: Keine weitreichende Beschränkung ohne Bedarfsermittlung

16.09.2026Bei der Ermächtigung eines Medizinischen Behandlungszentrums nach § 119c SGB V darf der Kreis der behandlungs­berechtigten Patienten zwar konkretisiert werden. Werden dabei jedoch wesentliche Gruppen von Erwachsenen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbe­hinderungen ausgeschlossenDer Beitrag Ermächtigung eines Medizinischen Behandlungszentrums nach § 119c SGB V: Keine weitreichende Beschränkung ohne Bedarfsermittlung erschien zuerst auf Rechtsanwalt Dr. Simon - Hannover.Weiterlesen auf kanzleisimon.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzleisimon.de
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