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19.03.2026
19.03.2026
27878 Rechtsanwalt Dr. Simon

LSG Baden-Württemberg: Kostenerstattung für nicht zugelassenes Arzneimittel bei lebensbedrohlicher Erkrankung (Off-Label-Use)

19.03.2026Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hatte aktuell über einen brisanten Fall zu entscheiden: Ein Patient mit einem seltenen und lebensbedrohlichen epitheloiden Sarkom der Bauchdecke begehrte die Erstattung selbst beschaffter Kosten sowie künftige Versorgung mit einem für seine Indikation nicht zugelassenen Arzneimittel , kombiniert mit Tazemetostat.Der Beitrag LSG Baden-Württemberg: Kostenerstattung für nicht zugelassenes Arzneimittel bei lebensbedrohlicher Erkrankung (Off-Label-Use) erschien zuerst auf Rechtsanwalt Simon - Hannover.Weiterlesen auf kanzleisimon.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzleisimon.de
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