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13.05.2024
13.05.2024
13440 Bundesverwaltungsgericht

Mitglied des Personalrats ist nach außerordentlicher Kündigung an Ausübung seines Amtes rechtlich verhindert

09.02.2021Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass ein dem Personalrat angehörender Arbeitnehmer, der nach der außerordentlichen Kündigung seines Arbeits­verhältnisses ein Kündigungsschutz­verfahren einleitet, in der Ausübung seines Personalratsamtes nicht behindert werden darf, wenn die angegriffene Kündigung offensichtlich unwirksam ist. Bei nicht offensichtlicher Unwirksamkeit der Kündigung ist das betreffende Personalrats­mitglied hingegen grundsätzlich aus rechtlichen Gründen an der Ausübung seines Personalratsamtes verhindert.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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