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29.04.2024
29.04.2024
16755 Oberlandesgericht Köln

Luftfahrt­unternehmen können einen Aufpreis für die Umbuchung von wegen Corona annullierten Flügen verlangen

10.09.2021Ein Luftfahrt­unternehmen darf für die Umbuchung von infolge der Corona-Pandemie annullierten Flügen einen Aufpreis verlangen, wenn die Umbuchung auf einen deutlich späteren Zeitpunkt erfolgt. Betroffene Fluggäste können sich insofern nicht mit Erfolg auf die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 (FluggastrechteVO) berufen. Das hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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