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29.04.2024
29.04.2024
17320 Oberverwaltungsgericht des Saarlandes

Langjährige Steuerschulden und fehlendes erfolgs­versprechendes Sanierungskonzept begründen erweiterte Gewerbeuntersagung

01.12.2021Langjährige Steuerschulden und das Fehlen eines erfolgs­versprechenden Sanierungskonzepts rechtfertigen eine erweiterte Gewerbeuntersagung gemäß § 35 Abs. 1 GewO. Ändern sich die Verhältnisse nachträglich, müssen sie im Rahmen eines Antrags auf Wiedergestattung geltend gemacht werden. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht des Saarlandes entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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