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28.08.2025
28.08.2025
26492 Anwaltskanzlei Lenné

LG Arnsberg: Versicherungsmakler haften bei Falschberatung

31.01.2025Ein Versicherter wollte in eine günstigere private Krankenversicherung wechseln und bat seine Maklerin um Hilfe. Doch später stellte er fest, dass die empfohlene, neue Versicherung einen geringeren Schutzumfang bot. Der Mann verklagte seine Versicherungs­maklerin auf Schadensersatz. Zu Recht, wie das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 21. August 2024 (Az.: 3 S 66/23) befand.Neue Krankenversicherung deutlich günstiger aber mit weniger LeistungEin Mitarbeiter der Maklerin empfahl dem Mann eine private Krankenversicherung, die rund 200 Euro günstiger war. Doch dass die neue Versicherung im Gegensatz zum vorherigen Tarif keine Wahlleistungen für die stationäre Heilbehandlung wie Chefarztbehandlung oder die Unterbringung im Zweibettzimmer enthielt, ...Weiterlesen auf www.anwalt-leverkusen.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwalt-leverkusen.de
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