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10.04.2026
10.04.2026
27959 Anwaltskanzlei Lenné

Erfolg für Geschädigte der Überspannung in Leverkusen: Westnetz gibt 500 €-Selbstbehalt auf

08.04.2026Die Überspannung im Leverkusener Stromnetz vom 11.01.2026 hat in zahlreichen Haushalten erhebliche Schäden verursacht. Ursache war ein technischer Defekt im Netz des vorgelagerten Netzbetreibers Westnetz GmbH, infolgedessen es zu massiven Spannungsspitzen und der Zerstörung vieler Elektrogeräte kam.Zahlreiche Betroffene sahen sich zunächst mit erheblichen Problemen bei der Schadensregulierung konfrontiert. Insbesondere wurde ihnen unter Verweis auf das Produkthaf­tungsgesetz ein pauschaler Selbstbehalt von 500 € entgegengehalten.Konsequentes Vorgehen zeigt WirkungUnsere Kanzlei hat frühzeitig die Interessen geschädigter Mandantinnen und Mandanten gebündelt und sich konsequent gegen diese Praxis gestellt. ...Weiterlesen auf www.anwalt-leverkusen.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwalt-leverkusen.de
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