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27.04.2024
27.04.2024
19632 Oberlandesgericht Karlsruhe

Kostenbeteiligung des Sicherungs­verwahrten für Sicherheits­über­prüfung elektronischer Geräte setzt gesetzliche Grundlage voraus

04.11.2022Ein Sicherungs­verwahrter muss sich nur dann an den Kosten für die Sicherheits­über­prüfung elektronischer Geräte, die Deaktivierung der WLAN-Funktion sowie der anschließenden Verplombung der Geräte beteiligen, wenn es dazu eine gesetzliche Grundlage gibt. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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