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29.04.2024
29.04.2024
20820 Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung der Hauptangeklagten im Münsteraner Missbrauchskomplex

13.06.2023Im Münsteraner Missbrauchskomplex hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilungen der vier Hauptangeklagten bestätigt. Das LG hatte die vier männlichen Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in mehreren Fällen zu Gesamt­freiheits­strafen zwischen zehn und 14 Jahren verurteilt und ihre Unterbringung in der Sicherungs­verwahrung angeordnet. Die Mutter eines Angeklagten ist wegen Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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