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03.02.2026
03.02.2026
27686 Bundesverwaltungsgericht

Klimaschutzprogramm 2023 bedarf ergänzender Maßnahmen

02.02.2026Das von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 bedarf ergänzender Maßnahmen, um das nationale Klimaziel einer Senkung der Treibhaus­gasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 65 Prozent bis 2030 zu erreichen. Dies hat das Bundesver­waltungsgericht in Leipzig entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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