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05.05.2024
05.05.2024
14210 Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Keine vorläufige Außervollzugsetzung der coronabedingten Schließung von Fitnessstudios

03.03.2021Das Niedersächsischen Ober­verwaltungs­gerichts hat zwei Anträge auf vorläufige Außervollzugsetzung der in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 der Niedersächsischen Corona-Verordnung (im Folgenden: Corona-VO) angeordneten Schließung von Fitnessstudios abgelehnt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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