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29.04.2024
29.04.2024
19761 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Keine isolierte Überprüfung einer Eintragungs­verweigerung eines Standesamts

29.11.2022Die anfängliche Weigerung eines Standesamtes, eine Person nicht-binärer Geschlechts­zugehörigkeit als Elternteil ins Geburtsregister einzutragen, kann nach späterer Adoption und daraufhin erfolgter Eintragung nicht isoliert auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Entscheidung des Amtsgerichts bestätigt und betont, dass ein solcher Feststellungsantrag im Rechtsschutzsystem der Freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht besteht und auch keine Veranlassung für eine erweiternde Auslegung besteht.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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