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04.05.2024
04.05.2024
15947 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Keine Verwechslungsgefahr zwischen Restaurant „Ciao“ und Pizzeria „Ciao Mamma“

15.07.2021Zwischen der Bezeichnung „Ciao“ für ein Restaurant, welches italienische Speisen anbietet, und einer Pizzeria, die unter „Ciao Mamma“ firmiert, besteht keine Verwechslungsgefahr. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) wies deshalb den geltend gemachten Unter­lassungs­anspruch zurück.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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