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03.05.2024
03.05.2024
17742 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Keine Rück­schnitts­verpflichtung bei Verbleib einer Fahrbahnbreite von drei Metern

01.02.2022Wird die Fahrbahnbreite einer Straße aufgrund eines Überwuchses auf drei Meter eingeengt, besteht keine Notwendigkeit für eine Rück­schnitts­verpflichtung gegenüber dem Grund­stücks­eigentümer. Denn eine Breite von drei Metern ist für den Fahrzeugverkehr ausreichend. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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