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03.05.2024
03.05.2024
20488 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Kein Zwangsgeld bei unterbliebenem Heckenrückschnitt

14.04.2023Verpflichtet sich ein Nachbar zum Heckenrückschnitt und kommt dieser der Verpflichtung nicht nach, kann gegen ihn kein Zwangsgeld (§ 888 ZPO) verhängt werden. Da der Rückschnitt nicht durch den Nachbarn persönlich vorgenommen werden muss, kann eine Ermächtigung zur Selbstausführung beantragt werden (§ 887 ZPO), entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG). veröffentlichter Entscheidung.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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