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27.04.2024
27.04.2024
18180 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Keine Duldungspflicht für unerlaubte Spielhallen

30.03.2022Eine Betreiberin von Spielhallen, für die am 30.6.2021 keine Erlaubnis erteilt war, kann in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich nicht verlangen, dass der Spielhallenbetrieb geduldet wird, bis über einen Erlaubnisantrag entschieden ist. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht mit zwei Eilbeschlüssen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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