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04.05.2024
04.05.2024
14274 Verwaltungsgericht Köln

Keine Berücksichtigung von Einzelbewerbern im "Wahl-O-Mat" Baden-Württemberg erforderlich

11.03.2021Im "Wahl-O-Mat", der Wahl­entscheidungs­hilfe der Bundeszentrale für politische Bildung für die Landtagswahl in Baden-Württemberg am 14. März 2021, müssen die politischen Thesen von Einzelbewerbern nicht berücksichtigt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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