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27.04.2024
27.04.2024
18281 Bundesverfassungsgericht

Wahlprüfungs­beschwerde der NPD wegen Nichtzulassung der Landesliste im Land Berlin für die Bundestagswahl im Jahr 2017 erfolgreich

19.04.2022Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundes­verfassungs­gerichts entschieden, dass die Nichtzulassung der Landesliste der National­demokratischen Partei Deutschlands (NPD) für die Wahl des 19. Deutschen Bundestages im Land Berlin die Beschwerdeführerin zu 1. in ihrer Parteienfreiheit aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG und die weiteren Beschwerde­führerinnen und Beschwerdeführer in ihrem Wahlrecht aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt. Soweit sich die Wahlprüfungs­beschwerde gegen die Gültigkeit der Wahl richtete, wurde sie als unzulässig verworfen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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