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27.04.2024
27.04.2024
13975 Amtsgericht Kirchheim unter Teck

Kein Zugang eines Miet­erhöhungs­verlangens bei Zustellung an unter Betreuung mit Ein­willigungs­vorbehalt stehenden Mieter

23.02.2021Ein Miet­erhöhungs­verlangen geht nicht zu, wenn das Schreiben an einen unter Betreuung mit Ein­willigungs­vorbehalt stehenden Wohnungsmieter adressiert wird. Dass der Betreuer später zufällig Kenntnis von dem Erhöhungsverlangen erhält, bewirkt keinen Zugang. Dies hat das Amtsgericht Kirchheim unter Teck entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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