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03.05.2024
03.05.2024
18567 Bundesarbeitsgericht

Kein Wieder­einstellungs­anspruch in der Insolvenz

31.05.2022In der Insolvenz des Arbeitgebers besteht kein Wieder­einstellungs­anspruch des Arbeitnehmers. Ist ein solcher Anspruch vor Insolvenzeröffnung bereits gegenüber dem Schuldner entstanden, erlischt er mit Insolvenzeröffnung, so das Bundes­arbeits­gericht. Die Insolvenzordnung bindet durch § 108 Abs. 1 InsO den Insolvenzverwalter nur an bereits vom Schuldner begründete Arbeitsverhältnisse, kennt jedoch keinen Kontrahierungszwang des Insolvenzverwalters. Einen solchen Zwang kann nur der Gesetzgeber anordnen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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