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28.04.2024
28.04.2024
16779 Finanzgericht Münster

Kein Sonderausgabenabzug für Kirchensteuer bei Rückgriffsanspruch

16.09.2021Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Kirchen­steuer­beträge, für die der Arbeitgeber in Haftung genommen wurde und die der Arbeitnehmer aufgrund eines Rückgriffsanspruchs erstattet hat, von diesem nicht als Sonderausgaben abgezogen werden können. Der Bundesfinanzhof hat nunmehr im Verfahren über die von den Klägern erhobene Nicht­zulassungs­beschwerde die Revision zugelassen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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