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28.04.2024
28.04.2024
16931 Finanzgericht Hamburg

Sonderausgabenabzug von inländischen Pflichtbeiträgen zur Renten- und Arbeits­losen­versicherung für in Drittstaaten erzielten Arbeitslohn

07.10.2021Das FG Hamburg hat entschieden, dass Beiträge zur Renten- und Arbeits­losen­versicherung, die im Zusammenhang mit den nach einem Doppel­besteuerungs­abkommen im Inland steuerfreien Einnahmen aus einer Tätigkeit des Steuerpflichtigen in einem Drittland stehen, nicht als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Denn erzielt der Steuerpflichtige steuerfreie Einnahmen, die gleichzeitig Pflichtbeiträge an die Sozial­versicherungs­träger auslösen, so besteht ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Einnahmen und den Aufwendungen. Das hat zur Folge, dass die Steuerbefreiung dem Sonderausgabenabzug logisch vorgeht.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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