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27.04.2024
27.04.2024
17725 Verwaltungsgericht Koblenz

Kein Schmerzensgeld vom Dienstherrn für im Dienst durch schuldunfähigen Straftäter verletzten Justizvollzugs­beamten

28.01.2022Das Land Rheinland-Pfalz muss den Schmerzensgeld­anspruch eines Justizvollzugs­beamten gegen einen schuldunfähigen Straftäter nicht erfüllen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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