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28.04.2024
28.04.2024
12344 Oberlandesgericht Rostock

Kein Recht des Mieters zur fristlosen Kündigung eines Gewerbe­raum­mietvertrags wegen Erkrankung

08.10.2020Der Mieter von Gewerberäumen ist nicht berechtigt, wegen seiner Erkrankung das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Dies ergibt sich aus der Regelung des § 537 BGB. Dies hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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