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28.04.2024
28.04.2024
12375 Landgericht Berlin

Kein Duldungsanspruch gegenüber Wohnungsmieter bei weit verfrüht ausgesprochener Modernisierungs­ankündigung

13.10.2020Bei einer weit verfrüht ausgesprochenen Modernisierungs­ankündigung steht dem Vermieter gegenüber dem Mieter kein Anspruch auf Duldung der Baumaßnahmen zu. Eine solche Ankündigung ist nämlich rechts­missbräuchlich. Von einer weit verfrühten Ankündigung kann ausgegangen werden, wenn sie 16 Monate vor Beginn der geplanten Baumaßnamen erfolgt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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