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27.04.2024
27.04.2024
11452 Landgericht Frankfurt am Main

Kein Beschluss­anfechtungs­verfahren gegen Beschlüsse von Miteigentümern einer Wohnung über Verwaltung der im gemeinsamen Bruchteilseigentum liegenden Wohnung

18.06.2020Fassen Miteigentümer einer Wohnung Beschlüsse über die Verwaltung der im gemeinsamen Bruchteilseigentum liegenden Wohnung, so sind die Beschlüsse nicht mittels eines Beschluss­anfechtungs­verfahrens nach § 46 WEG anfechtbar. In diesem Fall liegt keine Wohnungs­eigentums­sache nach § 43 Nr. 1 oder 4 WEG vor. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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