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02.05.2024
02.05.2024
16825 Oberlandesgericht Zweibrücken

Kein Anspruch für eine politische Partei auf Freigabe einer zuvor gesperrten Socialmediaseite

23.09.2021Das Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass eine politische Partei im einstweiligen Verfügungsverfahren wegen formalen Gründen gegen die Betreiberin einer Social­media­plattform keinen Anspruch darauf hat, dass vorübergehend bis zur Bundestagswahl ihre zuvor gesperrte Seite wieder zur Nutzung freigegeben oder neu eingerichtet wird, wenn das hierfür erforderliche Nutzerkonto von einer Privatperson eingerichtet worden ist.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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