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28.04.2024
28.04.2024
12693 Verwaltungsgericht Regensburg

Kein Anspruch einer Schwanger­schafts­konflikt­beratungs­stelle auf behördliches Einschreiten gegen Mahnwache

26.11.2020Eine Schwanger­schafts­konflikt­beratungs­stelle steht kein Anspruch auf behördliches Einschreiten gegen eine Mahnwache vor der Beratungsstelle zu. Jedoch können die Schwangeren einen Anspruch auf örtliche Verlegung der Mahnwache haben. Dies hat das Verwaltungsgericht Regensburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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