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28.04.2024
28.04.2024
20004 Verwaltungsgericht Aachen

Lützerath - Verlegung der Mahnwachen voraussichtlich rechtmäßig

13.01.2023Die Bestätigungs­verfügungen des Polizeipräsidiums Aachen, mit denen für die beiden Mahnwachen "Keine Räumung von Lützerath" sowie die "Die Kirchen(n) im Dorf lassen" der jeweilige Versammlungsort neu geregelt wird, sind voraussichtlich rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen in zwei Eilverfahren entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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