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02.05.2024
02.05.2024
20796 Bundesverfassungsgericht

Verfassungs­beschwerde gegen das Verbot der Werbung für Schwangerschafts­abbrüche erfolglos

09.06.2023Das Bundes­verfassungs­gericht die Verfassungs­beschwerde einer Gießener Ärztin nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführerin wandte sich gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft und gegen die Strafvorschrift des § 219 a Strafgesetzbuch (StGB). Während des laufenden Verfahrens hob der Bundestag die Vorschrift des § 219 a StGB sowie die hierauf beruhenden strafgerichtlichen Verurteilungen mit Gesetz vom 11. Juli 2022 rückwirkend auf. Infolgedessen hat sich das Rechtsschutzziel der Beschwerdeführerin erledigt. Ein trotz Erledigung ausnahmsweise fortbestehendes Rechtsschutz­bedürfnis liegt nicht vor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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