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29.04.2024
29.04.2024
19455 Verwaltungsgericht Trier

Polizei durfte Teilnehmer eines «Corona-Spaziergangs» anhalten und umstellen

04.10.2022Das Anhalten und Umstellen des sogenannten "Spaziergangs" in der Trierer Innenstadt im Dezember 2021 durch Einsatzkräfte der Polizei war rechtmäßig. Der gegenüber der Klägerin in diesem Zusammenhang ergangene Platzverweis und die Anordnung, das Anfertigen von Lichtbildern zu erdulden, war jedoch rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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