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03.05.2024
03.05.2024
18312 Bayerisches Verwaltungsgerichtshof

Bayerischer Verwaltungs­gerichts­hof stuft Augsburger Klimacamp als Versammlung ein

22.04.2022Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof (BayVGH) hat das Augsburger Klimacamp für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 10. Juli 2020 als verfassungs­rechtlich geschützte Versammlung eingestuft und einen anderslautenden Bescheid der Stadt Augsburg für rechtswidrig erklärt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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