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29.04.2024
29.04.2024
20905 Bundesverwaltungsgericht

Untersagung von Versammlungen durch die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung war unverhältnismäßig

26.06.2023Die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 (SächsCoronaSchVO) über die Zulässigkeit von Versammlungen waren mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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