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27.04.2024
27.04.2024
16926 Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Kein Anspruch auf Ausstellung eines Impfzertifikats bei zweifacher Impfung mit "Sputnik V"

07.10.2021Eine mit dem Vakzin "Sputnik V" zweifach geimpfte Person hat keinen Anspruch auf Ausstellung eines inländischen Nachweises hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Die hat der Hessischen Verwaltungs­gerichts­hof entschieden und hat die Beschwerde des Antragstellers gegen einen gleichlautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel zurückgewiesen. Der Beschluss ist unanfechtbar.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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