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27.04.2024
27.04.2024
20513 Landgericht Ravensburg

Ohne besondere Folgebeschwerden besteht kein Schmerzens­geld­anspruch nach Corona-Impfung

20.04.2023Die typischen Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit einer Corona-Impfung, wie etwa das Einstechen der Nadel und das Einbringen des Impfstoffs oder Schwellungen und Spannungen rechtfertigen kein Schmerzens­geld­anspruch. Dies hat das Landgericht Ravensburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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