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27.04.2024
27.04.2024
20737 Verwaltungsgericht Mainz

Gesundheitsschaden nach Corona-Impfung kein Dienstunfall

31.05.2023Eine Corona-Impfung kann nach Auftreten eines Körperschadens bei einer Lehrerin nicht als Dienstunfall anerkannt werden, auch wenn die Beamtin sich nach ihrer Einordnung in die Priorisierungs­gruppe II der Impfung unterzogen hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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