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01.05.2024
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17417 Landgericht Berlin

Kaum wahrnehmbare Schattierungen an den Wänden führen nicht zur Erforderlichkeit von Schönheits­reparaturen

15.12.2021Kaum wahrnehmbare Schattierungen an den Wänden führen nicht zur Erforderlichkeit von Schönheits­reparaturen. Denn nicht jede geringfügigen Abnutzung begründet eine Renovierungspflicht. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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