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27.04.2024
27.04.2024
11605 Bundesgerichtshof

BGH zu Ansprüchen eines Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung

10.07.2020Der Bundesgerichtshof hat in zwei Verfahren entschieden, dass ein Mieter, dem eine unrenovierte Wohnung als vertragsgemäß überlassen wurde und auf den die Schönheits­reparaturen nicht wirksam abgewälzt wurden, vom Vermieter die Durchführung von Schönheits­reparaturen verlangen kann, wenn eine wesentliche Verschlechterung des Dekorations­zustandes eingetreten ist. Allerdings hat er sich in diesem Fall nach Treu und Glauben an den hierfür anfallenden Kosten (regelmäßig zur Hälfte) zu beteiligen, weil die Ausführung der Schönheits­reparaturen zu einer Verbesserung des vertragsgemäßen (unrenovierten) Dekorationszustands der Wohnung bei Mietbeginn führt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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