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03.05.2024
03.05.2024
9884 Landgericht München I

Jameda: Werbung von Basiskunden für Premiumkunden auf Ärzte­bewertungs­portal unzulässig

11.12.2019Drei Ärzte haben erfolgreich das Online-Bewertungsportal Jameda auf Löschung des ohne ihr Einverständnis angelegten Profils verklagt. Das Landgericht München I entschieden, dass die Ausgestaltung des Ärzte­bewertungs­portals teilweise unzulässig ist. Mit ihr verlasse Jameda die zulässige Rolle des „neutralen Informations­mittlers“ und gewähre den an die Plattform zahlenden Ärzten auf unzulässige Weise einen „verdeckten Vorteil“.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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