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29.04.2024
29.04.2024
16269 Verwaltungsgericht Osnabrück

Initiative Pro Grafschaft e.V. (IPG) setzt sich mit Eilantrag gegen die Plakatierungsregeln für die Wahlwerbung der Stadt Nordhorn durch

11.08.2021Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Stadt Nordhorn (Antragsgegnerin) im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Initiative Pro Grafschaft e.V. (IPG) (Antragstellerin) die Genehmigung zur Plakatierung der 46 Wahlanschlagstafeln ab sofort und jeweils an dritter Stelle von links im DIN-A 1-Format zum Zwecke der Wahlwerbung für die Kommunalwahl am 12. September 2021 zu erteilen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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