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29.04.2024
29.04.2024
18215 Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein

Keine Pflicht zum Abnehmen verfrüht angebrachter Wahlplakate

04.04.2022Weder der Ortsverband der FDP noch jener der SPD müssen ihre zu früh aufgehängten Wahlplakate für die bevorstehenden Landtags- und Bürgermeisterwahlen auf dem Gebiet der Stadt Quickborn wieder abnehmen. Das hat das Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht gestern in zwei Eilverfahren entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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