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29.04.2024
29.04.2024
17991 Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel

Mitglied einer politischen Partei muss sich das Duzen gefallen lassen

03.03.2022Das Mitglied einer politischen Partei muss sich gefallen lassen, dass er von Parteigenossen geduzt wird. Ein Anspruch auf Unterlassung des Duzens besteht nicht. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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