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28.04.2024
28.04.2024
13435 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Identifizierende Berichterstattung über Mitglied der Pick-Up-Artist-Szene zulässig

09.02.2021Die Öffentlichkeit hat ein hohes Interesse an der Auseinandersetzung mit dem Phänomen der "Pick-Up-Artist-Szene". Persönlichkeits­rechte des Klägers, der durch einen Video-Clip und Coaching-Tätigkeit selbst als Mitglied dieser Szene an die Öffentlichkeit getreten ist, treten bei Abwägung aller betroffenen Interessen hinter die Meinungsfreiheit der Verfasser der zwei angegriffenen Berichte zurück. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb Unterlassungs­ansprüche des Klägers gegen eine identifizierende Berichterstattung zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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